Lieber Kunde,
im Folgenden finden Sie die Geschäftsbedingungen für die Reisevermittlung von ChileVentura. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und ChileVentura (Inhaber: Manuel Hildenbrand) zu Stande kommenden Vermittlungsvertrages über Work&Travel, Freiwilligenarbeit, Auslandspraktika, Au-Pair, Ranchstay, Sprachkurse und Reiseleistungen in Chile und Lateinamerika. Sie ergänzen die auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.
Unter folgendem Link finden Sie unsere AGB zum Download.
1. Vertragsschluss, Anzuwendendes Recht
1.1 Der Abschluss des Vertrages bedarf keiner bestimmten Form. Mit der Erteilung des Vermittlungsauftrags kommt zwischen dem Kunden und ChileVentura der Reisevermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande.
1.2 Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, z.B. durch Übermittlung des Anmeldeformulars oder Durchführung einer Online-Anmeldung) erteilt, so bestätigt ChileVentura den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar. Internetangebote von ChileVentura sind keine Angebote im rechtlichen Sinne eines verbindlichen Vertragsangebots.
1.3 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von ChileVentura ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall (insbesondere zu Art und Umfang des Vermittlungsauftrags) vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Reisevermittlungsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.4 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere – soweit wirksam vereinbart – dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten ohne besondere Vereinbarung oder besonderen Hinweis auf gesetzlicher Grundlage die von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife, beispielsweise Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB), Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn und des Tarifverzeichnisses für den Personenverkehr.
2. Allgemeine Vertragspflichten von ChileVentura, Auskünfte, Hinweise
2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von ChileVentura besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in der Vornahme der zur Durchführung des Vermittlungsauftrags notwendigen Handlungen entsprechend dem Buchungsauftrag des Kunden und in der entsprechenden Beratung, sowie der Abwicklung der Buchung. Zur Leistungspflicht gehört die Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem jeweils vermittelten Unternehmen und/oder ChileVentura getroffenen Vereinbarungen direkt dem Kunden übermittelt werden.
2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet ChileVentura im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet ChileVentura gemäß § 675 Abs. (2) BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
2.3 Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist ChileVentura nicht verpflichtet, den jeweils billigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten.
2.4 Ohne ausdrückliche besondere Vereinbarung übernimmt ChileVentura mit Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. (1) Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der von ChileVentura zu vermittelten Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.
2.5 Sonderwünsche, insbesondere solche, die über die Leistungsbeschreibung des zu vermittelten Unternehmens hinausgehen oder davon abweichen, nimmt ChileVentura nur zur Weiterleitung an das zu vermittelnde Unternehmen entgegen. Soweit etwas Anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat ChileVentura für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen und diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die von ChileVentura an das Unternehmen zu übermittelnde Buchungserklärung des Reisekunden. Der Reisekunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Unternehmens zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens werden.
2.6 Folgende Vermittlungsleistungen sind in den einzelnen Vermittlungsangeboten von ChileVentura enthalten, sofern im Einzelfall keine abweichende Regelung getroffen wird:
2.6.1 Spanischkurs
Vermittlung eines Spanischkurses entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.2 Praktikum
2.6.2.1 Bei der Buchung des Standard-Programmes (ohne Unterkunftsvermittlung): Vermittlung einer Praktikumsstelle entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für das Praktikum. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.2.2 Bei der Buchung des Comfort-Programmes (mit Unterkunftsvermittlung): Vermittlung einer Praktikumsstelle entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Vermittlung einer Unterkunft. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für das Praktikum. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.3 Job (Work&Travel, Ranchstay)
Vermittlung eines Jobs entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für den Ferienjob. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.4 Freiwilligenarbeit
2.6.4.1 Bei der Buchung des Standard-Programmes (ohne Unterkunftsvermittlung): Vermittlung einer Freiwilligentätigkeit entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für die Freiwilligentätigkeit. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.4.2 Bei der Buchung des Comfort-Programmes (mit Unterkunftsvermittlung): Vermittlung einer Freiwilligentätigkeit entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Vermittlung einer Unterkunft. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für die Freiwilligentätigkeit. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.4.3 Bei der Buchung des Halbtags-Programmes (mit Sprachkursvermittlung): Vermittlung einer Freiwilligentätigkeit entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Vermittlung eines Sprachkurses. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für die Freiwilligentätigkeit. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.5 Au-Pair
Vermittlung einer Au-Pair Stelle entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Persönliche Beratung während des gesamten Aufenthaltes. Teilnahmebestätigung für den Au-Pair Aufenthalt. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.6 Unterkünfte
Vermittlung einer Unterkunft entsprechend den Angaben auf dem Anmeldeformular. Infobroschüre mit den wichtigsten Daten und Fakten zu Chile sowie praktischen Tipps zum Aufenthalt.
2.6.7 Reisen fremder Anbieter
ChileVentura gibt Reiseinteressenten die Möglichkeit, Kontakt mit Reiseveranstaltern oder einzelnen Leistungserbringern (Erbringern von Einzelleistungen) aufzunehmen und mit diesen Verträge über Reise- oder sonstige Einzelleistungen zu schließen. Bei Anfragen und Reservierungen fungiert ChileVentura ausschließlich als Vermittler zwischen dem Reiseinteressenten und dem Reiseveranstalter / Leistungserbringer, d.h. ChileVentura ist reiner Reisevermittler. ChileVentura handelt zu keinem Zeitpunkt selbst als Reiseveranstalter. Die Leistungen von ChileVentura sind für den Reiseinteressenten kostenfrei.
2.7 ChileVentura organisiert das Programm entsprechend den Angaben des Kunden. Daher ist es wichtig, dass der Kunde seine Präferenzen bei Anmeldung genau mitteilt (z.B. Wunschort, Arbeitsbereich, Vorgaben der Uni etc.). Sollte der Kunde keine Präferenzen angeben, vermittelt ChileVentura ihn bestmöglich.
2.8 Für eine erfolgreiche Programmteilnahme sind mindestens gute Spanischkenntnisse unabdingbar. Sollte der Kunde den sprachlichen Voraussetzungen nicht gerecht werden, kann er aufgefordert werden zusätzlich an einem kostenpflichtigen Spanischkurs teilzunehmen oder das Programm kann ohne Anspruch auf Rückerstattung beendet werden.
2.9 Der Programmbeginn kann sich, mitunter aufgrund der landes- und unternehmensspezifischen Gegebenheiten, zeitlich und inhaltlich verschieben oder ändern. ChileVentura behält sich das Recht vor bei schwerwiegenden Gründen, das Programm oder Teile davon zu ändern.
2.10 Sollte der Fall eintreten, dass das Programm oder Bestandteile davon durch Verschulden von Dritten (z.B. Sprachschule, Unterkunft, Programmstelle etc.) oder höhere Gewalt in dem vorgesehenen Umfang nicht zur Verfügung stehen, bemüht sich ChileVentura, im eigenen Ermessen und bestmöglich, eine gleichwertige Alternative zu organisieren.
2.11 An gesetzlichen oder religiösen Feiertagen findet kein Spanischunterricht statt. Sollte bei Buchung eines Gruppenkurses die nötige Schüler-Mindestzahl nicht zustande kommen, behalten sich die Sprachschulen das Recht vor, den Gruppenkurs in einen Einzelkurs zu verwandeln, unter Minderung der Stundenanzahl. Bei Fernbleiben ist die Sprachschule unverzüglich zu benachrichtigen (z.B. infolge Krankheit) und es besteht kein Anspruch darauf, verpasste Schulstunden nachzuholen oder zurückerstattet zu bekommen. ChileVentura übernimmt keine Garantie über zu erwartende Lernerfolge und das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus.
2.12 Die Unterbringung erfolgt in ortsüblichen Unterkünften gemäß Programmbeschreibung. Diese können Einzel- oder Mehrbettzimmer in Häusern, Wohnungen, Gastfamilien, Gästehäuser und Ähnliches sein. Der Kunde akzeptiert, dass sich hinsichtlich der Unterkunftsbeschreibung Änderungen ergeben können, aufgrund der Bedürfnisse oder Notwendigkeit des Vermieters oder aufgrund fehlender Verfügbarkeit der vorgesehenen Unterkunft. Wenn die Umstände es erfordern kann ChileVentura vor Anreise oder während des Aufenthalts einen Wechsel der Unterkunft veranlassen. Sofern nichts Anderes angegeben wurde, wird keine Verpflegung gestellt. Die Zimmer sind möbliert und entsprechen dem Standard der entsprechenden Unterkunftsart der jeweiligen Landesregion. Der Wohnstandard in abgelegenen Orten kann mitunter sehr einfach sein. Handtücher und Dinge des täglichen persönlichen Bedarfs müssen mitgebracht werden. Bettwäsche ist vorhanden. Die Unterkunftsbeschreibung entspricht dem aktuellen Kenntnisstand von ChileVentura und die Informationen wurden von Dritten (z.B. dem Vermieter) übermittelt. ChileVentura übernimmt keine Gewähr auf Richtigkeit. Die Unterkünfte und gemeinschaftlich genutzten Einrichtungen sind in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und regelmäßig zu reinigen. Die Unterkunft, deren Einrichtungen und Gegenstände sind im vorgefundenen Zustand zu belassen. Der Kunde ist für Beschädigungen von Gegenständen sowie deren Verlust verantwortlich und verpflichtet sich etwaige Schäden zu beheben und Verluste in angemessener Form zu ersetzen. Eine Übernachtung oder sonstige Beherbergung anderer Personen, sowie die Verschaffung des freien Zugangs zu den Unterkünften und Gemeinschaftseinrichtungen ist nur nach ausdrücklichem Einverständnis des Vermieters erlaubt. Wünscht der Kunde einen Unterkunftswechsel, so ist dieser an ChileVentura unter Angabe der Gründe zu kommunizieren. Liegen schwerwiegende Gründe vor, nimmt ChileVentura den Wechsel ohne Berechnung von zusätzlichen Gebühren vor. Im gegenteiligen Fall behält sich ChileVentura das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 EUR zu berechnen. Ein Unterkunftswechsel ist nur möglich, wenn die Unterkunft nicht fester Programmbestandteil ist. Bei Unterkünften in Chile, die nicht fester Bestandteil der Programmkosten sind, ist der monatliche Mietpreis in Landeswährung festgelegt und direkt an den Vermieter zu bezahlen. Angaben in EUR oder USD dienen als Referenzpreise und unterliegen Wechselkursschwankungen. Die erste Monatsmiete ist sofort bei Einzug zu begleichen. Die Folgemieten sind immer unmittelbar zu Beginn des nächsten Mietmonats fällig. Die Mietdauer beginnt am Tag des Einzugs und endet am gebuchten Auszugsdatum. Ein Mietmonat zählt einen Kalendermonat, z.B. vom 5. des aktuellen bis zum 5. des Folgemonats, unvollständige Mietmonate werden anteilig berechnet.
2.13 Der Kunde sollte zum Zeitpunkt des Reisebeginns das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kunden, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, können für manche Programme zugelassen werden, mit einer schriftlichen und im Heimatland legalisierten Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
3. Pflichten von ChileVentura bezüglich Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 ChileVentura unterrichtet den Kunden über Einreise- und Visabestimmungen, soweit ihm hierzu vom Kunden ein entsprechender Auftrag ausdrücklich erteilt worden ist. Ansonsten besteht eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht nur dann, wenn besondere, ChileVentura bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem dem Kunden vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.2 Entsprechende Hinweispflichten von ChileVentura beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Eine spezielle Nachforschungspflicht von ChileVentura besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen nicht. ChileVentura kann seine Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass er den Kunden auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweist.
3.3 Übernimmt ChileVentura bei Reisen in die USA entgeltlich oder unentgeltlich für den Kunden die Registrierung im Rahmen des elektronischen Systems zur Erlangung der Reiseerlaubnis für die Einreise in die USA (ESTA-Verfahren), so begründet die Übernahme dieser Tätigkeit ohne ausdrückliche ergänzende Vereinbarung keine Verpflichtung von ChileVentura zu weitergehenden Erkundigungen oder Informationen über Ein- oder Durchreiseformalitäten für die USA oder zu Transitaufenthalten auf der Reise in die USA und insbesondere nicht zur Visabeschaffung.
3.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften, gesundheitsprophylaktische Vorsorgemaßnahmen des Kunden und seiner Mitreisenden sowie für Ein- und Ausfuhrvorschriften (z.B. zu Medikamenten, Kunstgegenständen, Kulturgütern).
3.5 ChileVentura ist verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren, ob die von ihm vermittelten Reiseleistungen eine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten.
3.6 Eine weitergehende Auskunfts- Hinweis- oder Beratungsverpflichtung bezüglich der Notwendigkeit, des Umfangs, des Deckungsschutzes und der Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen, insbesondere Reisekranken- und Reiseabbruchversicherungen, besteht nicht, soweit diesbezüglich keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Soweit Gegenstand der Vermittlung Reiseversicherungen sind, besteht eine Informationspflicht von ChileVentura hinsichtlich der Versicherungsbedingungen insbesondere insoweit nicht, als sich der Kunde aus ihm übergebenen oder vorliegenden Unterlagen des Anbieters der vermittelten Reiseleistung oder den Informationen des Reiseversicherers über die Versicherungsbedingungen, insbesondere den Deckungsschutz, die Ausnahmen vom Versicherungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen entsprechend unterrichten kann.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstige für die Reisedurchführung erforderliche Dokumente ist ChileVentura ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages kann ChileVentura ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der ihm entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und – in Eilfällen – der Kosten von Botendiensten oder einschlägiger Serviceunternehmen verlangen. ChileVentura kann für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 ChileVentura haftet nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und nicht für den rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von ChileVentura schuldhaft verursacht oder mit verursacht worden sind.
3.9 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist ChileVentura verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird ChileVentura die ihm vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban und www.lba.de abrufbar und kann dem Reisekunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen von ChileVentura ausgehändigt werden.
4. Stellung und Pflichten von ChileVentura im Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen
4.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Vermittlung von Flügen bestimmter Fluggesellschaften, die von ChileVentura allgemein, insbesondere durch Aushang in seinen Geschäftsräumen oder im Rahmen des einzelnen Vermittlungsauftrags vor oder bei der Annahme des Vermittlungsauftrages bezeichnet wurden.
4.2 Mit den genannten Fluggesellschaften ist ChileVentura auf der Grundlage besonderer vertraglicher Vereinbarungen und der gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen eines Agenturverhältnisses verbunden.
4.3 Dem Kunden gegenüber wird ChileVentura jedoch ausschließlich als Vermittler eines Luftbeförderungsvertrages zwischen diesem und der jeweiligen Fluggesellschaft tätig. ChileVentura trifft keine eigene Leistungspflicht oder Haftung bezüglich der vermittelten Flugleistung. Eine etwaige Haftung von ChileVentura aus einer schuldhaften Verletzung seiner Pflichten als Reisevermittler bleibt hiervon unberührt.
4.4 ChileVentura ist von der Fluggesellschaft mit dem Inkasso des Flugpreises und sonstiger von der Fluggesellschaft zu fordernder Entgelte beauftragt. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten einer Umbuchung, eines Namenswechsels, von Rücktrittskosten oder Entgelten im Falle der Nichtinanspruchnahme der Flugleistung ohne Rücktrittserklärung. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung der Fluggesellschaft an ChileVentura ist ohne Einfluss auf den vom Kunden zu bezahlenden Preis. ChileVentura kann Forderungen der Fluggesellschaft im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.
4.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen,
• die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr
• die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten
• die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
• die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
Dem Reisekunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen oder die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.
5. Aufwendungsersatz, Vergütungen, Zahlungen
5.1 ChileVentura ist berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Unternehmen zu verlangen, soweit diese wirksam vereinbart sind und rechtswirksame Anzahlungsbestimmungen enthalten. Weitergehende Anzahlungen kann ChileVentura unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 651 k BGB (Pflicht zur Kundengeldabsicherung bei Pauschalreisen), erheben, wenn insoweit hierzu eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
5.2 Soweit es den Vorgaben des vermittelten Unternehmens gegenüber ChileVentura, insbesondere dem Agenturvertrag zwischen Unternehmen und ChileVentura, in gesetzlicher Weise entspricht, ist ChileVentura berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Preis der vermittelten Leistung ganz oder teilweise für den Kunden zu verauslagen oder sein Agenturkonto vom Unternehmen entsprechend belasten zu lassen. Bei Pauschalreisen ist hierfür Voraussetzung, dass dies gegen Aushändigung eines gültigen Sicherungsscheins an den Reisekunden gemäß § 651k BGB geschieht.
5.3 Zahlungsansprüche nach 5.1 und 5.2 kann ChileVentura, soweit dies den Vereinbarungen zwischen ChileVentura und dem Unternehmen im Rahmen des Agenturverhältnisses entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Auftraggebers gemäß § 669 BGB.
5.4 Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Unternehmens.
5.5 Der Anspruch von ChileVentura auf Aufwendungsersatz umfasst auch Zahlungen an das vermittelte Unternehmen auf den Reise- oder Leistungspreis, auf Stornokosten oder sonstige Zahlungen, soweit diese entsprechend den vorstehenden Bestimmungen erfolgt sind.
5.6 Für Preiserhöhungen, mit denen ChileVentura im Rahmen des Agenturverhältnisses belastet wird, gilt, dass ChileVentura nach den Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes gegenüber dem Reisekunden nicht berechtigt und demnach auch nicht verpflichtet ist, die Berechtigung der Preiserhöhung zu überprüfen. Der Anspruch von ChileVentura auf Aufwendungsersatz umfasst demnach auch solche Beträge, soweit ChileVentura eine entsprechende Belastung seines Agenturkontos bzw. eine entsprechende Zahlung nachweist. Dem Reisekunden bleiben sämtliche Einwendungen gegen Grund und Höhe der Preiserhöhungsforderung gegenüber dem Unternehmen vorbehalten; entsprechende Einwendungen und/oder Rückforderungen hat der Reisekunde jedoch ausschließlich direkt gegenüber dem Unternehmen selbst geltend zu machen.
5.7 Einem Aufwendungsersatzanspruch von ChileVentura gegenüber kann der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Unternehmen, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages, nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, es sei denn, dass für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von ChileVentura ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder ChileVentura aus anderen Gründen gegenüber dem Reisekunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.
6. Vergütungsansprüche von ChileVentura
6.1 Die Vermittlungsentgelte für die vermittelten Leistungen sind den Ausschreibungen auf der Webseite, in Werbeprospekten oder sonstigen Werbematerialien zu den jeweiligen Leistungen bzw. Leistungspaketen von ChileVentura zu entnehmen. Mit Annahme der Anmeldung durch ChileVentura wird eine Anzahlung des Vermittlungsentgelts in Höhe von 100 Euro fällig. Mit Eingang der Anzahlung auf das im Anmeldeformular angegebene Geschäftskonto und Vorliegen der vollständigen Anmeldeunterlagen des Kunden (Anmeldeformular, Lebenslauf, Angaben zum gewünschten Programm, Bild) beginnt ChileVentura die Vermittlungstätigkeit.
a) Kann kein entsprechend geeignetes Angebot unterbreitet werden, erstattet ChileVentura die Anzahlung zurück.
b) Der verbleibende Restbetrag der Vermittlungsgebühr sowie die Gebühr für eventuelle Zusatzleistungen sind, soweit im Einzelfall in der Rechnung nichts Anderes vermerkt ist, innerhalb von 10 Tagen zu leisten, nachdem der Kunde die Bestätigung der vermittelten Leistungen per E-Mail, Post oder Fax erhalten hat.
c) Geht der Restbetrag nicht innerhalb der Frist nach b) auf das im Anmeldeformular angegebene Geschäftskonto ein, kann die Erbringung der entsprechenden Leistung für den angegebenen Zeitraum nicht garantiert werden.
d) Nimmt der Kunde die entsprechende Leistung aus Gründen, die nicht bei ChileVentura liegen, nicht in Anspruch, so ist der Kunde trotzdem verpflichtet, das vollständige Vermittlungsentgelt, lediglich vermindert um eventuell ersparte Aufwendungen, zu leisten.
e) Sollte der Kunde die Präferenzen oder die Dauer des Programms im Laufe des Vermittlungsprozesses ändern oder ein bereits vermitteltes Programmangebot aufgrund von persönlichen Präferenzen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht angegeben wurden, ablehnen, so startet der Vermittlungsprozess von vorne. Dies bedeutet, dass nach Ermessen von ChileVentura eine erneute Anzahlung von 100 Euro berechnet werden kann.
f) Tritt der Kunde während des laufenden Vermittlungsprozesses nach bereits erfolgter Bestätigung der Anmeldung und vor Bestätigung einer vermittelten Leistung aus Gründen, die nicht bei ChileVentura liegen, zurück, so ist der Kunde verpflichtet, das vollständige Vermittlungsentgelt, lediglich vermindert um eventuell ersparte Aufwendungen, zu leisten, mindestens jedoch 50% des Vermittlungsentgeltes.
g) Tritt der Kunde von einer bereits in Anspruch genommenen Leistung vorzeitig zurück, so ist ChileVentura nicht zu einem Ersatz oder geldlicher Rückerstattung verpflichtet. Möchte der Kunde den Leistungszeitraum nachträglich verlängern, so ist die Differenz zu dem Vermittlungsentgelt für einen längeren Aufenthalt aufzuzahlen.
6.2 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flüge von Fluggesellschaften nach Ziff. 4 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:
a) Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit von ChileVentura beinhalten.
b) Die Vergütung von ChileVentura im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Reisekunden zu bezahlende Serviceentgelte.
c) Die Serviceentgelte für die Vermittlungstätigkeit von ChileVentura und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit der Flugbuchung ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, aus den dem Kunden, insbesondere durch Aushang in den Geschäftsräumen von ChileVentura bekannt gegebenen und vereinbarten Entgelte.
d) Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Reisekunde ChileVentura eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 632 Abs. 2 BGB: Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber).
6.3 Sonstige selbstständige Vergütungsansprüche von ChileVentura gegenüber dem Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung, welche auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in den Geschäftsräumen von ChileVentura und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis von ChileVentura hierauf getroffen werden kann.
6.4 Der Anspruch von ChileVentura auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung oder Kündigung des Vertrages mit dem Leistungsträger durch diesen oder den Kunden unberührt, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden nicht aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit von ChileVentura aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.
7. Obliegenheiten des Kunden gegenüber ChileVentura
7.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Mängel der Vermittlungstätigkeit von ChileVentura, insbesondere aus Sicht des Kunden fehlerhafte oder unvollständige Informationen, Auskünfte und Reiseunterlagen sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen) unverzüglich nach deren Feststellung anzuzeigen und ChileVentura Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Er hat hierzu die ihm übermittelten Informationen und Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit unverzüglich nach Zugang zu überprüfen. Der Kenntnis über positive Mängel oder Unvollständigkeit steht eine grob fahrlässige Unkenntnis aufgrund unterlassener Überprüfung gleich.
7.2 Unterbleibt eine Anzeige nach Ziff. 7.1 durch den Kunden so gilt:
a) Ansprüche des Kunden entfallen nicht, wenn die Anzeige nach Ziff. 7.1 ohne Verschulden des Kunden unterbleibt.
b) Ansprüche des Kunden an ChileVentura entfallen nur soweit ChileVentura nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit ChileVentura nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden ChileVentura die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens durch Umbuchungen, Zusatzbuchungen, kostenlose Stornierungen nach dem Agenturvertrag mit dem Reise- oder Touristikunternehmen oder durch Erreichung entsprechender Kulanzlösungen mit den vermittelten Unternehmen ermöglicht hätte.
c) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Mängelanzeige entfallen nicht
• bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ChileVentura oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ChileVentura resultieren
• bei Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ChileVentura oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ChileVentura beruhen
• bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
7.3 Mängelanzeigen hinsichtlich der Vermittlungsleistungen von ChileVentura entbinden den Reisekunden nicht von der vertraglichen und/oder gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Unternehmen bzw. dem vermittelten Reise- oder Touristikunternehmen.
7.4 Der Kunde ist verpflichtet sich gemäß den üblichen Landessitten und Gesetzen zu verhalten und den Anweisungen der verantwortlichen Ortskräfte und des jeweiligen Verantwortlichen innerhalb des Programms Folge zu leisten. Jegliches Verhalten, das die Reputation von ChileVentura oder der Ortskräfte nachhaltig beeinträchtigt, der Verstoß gegen die Haus- und Betriebsordnung und die Regeln des allgemeinen Zusammenlebens sowie die Nichtbeachtung von Anweisungen der Ortskräfte, kann im Ermessen von ChileVentura und den Ortskräften zum Ausschluss vom Programm ohne Anspruch auf Ersatzleistungen oder geldliche Erstattungen führen.
7.5 Der Kunde ist verpflichtet bei seiner Anmeldung bestehende Krankheiten (inkl. Depression, Essstörungen etc.) und Behinderungen offenzulegen. Jede gesundheitliche Beeinträchtigung, die nach der Anmeldung aufkommt, muss ebenfalls an ChileVentura vor Programmantritt kommuniziert werden. ChileVentura behält sich das Recht vor, Anmeldungen und Kunden abzulehnen, sollten die gesundheitlichen Programmvoraussetzungen nicht erfüllt sein. Ebenso kann ChileVentura den Kunden vom Programm ausschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung, wenn der Kunde gesundheitliche Beeinträchtigungen verschwiegen hat. ChileVentura ist für die Überwachung der Einnahme von Medikamenten nicht verantwortlich.
7.6 Der Kunde soll die im Rahmen der praktischen Tätigkeit erteilten Anweisungen der Programmstelle und der von dieser beauftragten Personen befolgen. Die Betriebsordnung und die Unfallverhütungsvorschriften gilt es zu beachten, die Anlagen, Geräte und sonstigen Einrichtungen, Werkstoffe und Produkte sorgsam zu behandeln, die betriebliche Arbeitszeit einzuhalten, die Interessen der Programmstelle zu wahren, über Betriebsvorgänge Stillschweigen zu bewahren und die Geheimhaltungserfordernisse der Programmstelle zu respektieren. Bei schwerem Verstoß, im Ermessen von ChileVentura und den Ortskräften, kann der Kunde ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung vom Programm ausgeschlossen werden.
7.7 Bei Fernbleiben ist die Programmstelle unverzüglich zu benachrichtigen (z.B. bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit). Urlaub muss in Übereinstimmung mit der Programmstelle abgesprochen werden.
8. Reiseunterlagen
8.1 Sowohl den Kunden, wie auch ChileVentura trifft die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Unternehmens, die dem Kunden durch ChileVentura ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.
8.2 Soweit Reiseunterlagen dem Reisekunden nicht direkt vom vermittelten Unternehmen übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch ChileVentura, soweit etwas Anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ausschließlich durch Übermittlung per E-Mail-Anhang im PDF-Format. Erfolgt aufgrund entsprechender Vereinbarung eine Übermittlung auf dem Postweg, per Boten oder durch Hinterlegung, so trägt das Verwendungsrisiko bezüglich Verlust oder verspäteten Zugang ausschließlich der Reisekunde, sofern für Verlust oder verspäteten Zugang nicht Umstände ursächlich geworden sind, die ChileVentura aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat.
9. Pflichten von ChileVentura bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Unternehmen
9.1 Der Reisekunde wird darüber unterrichtet, dass Gewährleistungsansprüche gegenüber den vermittelten Leistungsträgern, insbesondere bei Pauschalreisen gegenüber dem Reiseveranstalter sowie bei Beförderungsverträgen gegenüber der Fluggesellschaft, innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssten und dass diese Fristen im Regelfall nicht durch Geltendmachung gegenüber ChileVentura gewahrt werden können. Dies gilt auch, soweit der Reisekunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber ChileVentura, als auch gegenüber dem Unternehmen geltend machen will.
9.2 Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Unternehmen beschränkt sich die Verpflichtung von ChileVentura auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für den Kunden hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der gebuchten Unternehmen.
9.3 Eine Verpflichtung von ChileVentura zur Entgegennahme und/oder Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen besteht nicht. Übernimmt ChileVentura die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet er für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.
9.4 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Unternehmen besteht gleichfalls keine Pflicht von ChileVentura zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.
10. Haftung von ChileVentura
10.1 Soweit ChileVentura eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet er nicht für das Zustandekommen von dem Buchungswunsch des Kunden entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Unternehmen.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haftet ChileVentura bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die beim Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit ChileVentura gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründet, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3 Eine etwaige eigene Haftung von ChileVentura aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4 Die Haftung von ChileVentura für vertragliche Ansprüche des Reisekunden ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistungen beschränkt, ausgenommen
a) jede Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
b) die Haftung für Schäden des Reisekunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ChileVentura oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ChileVentura beruhen
c) die Haftung von ChileVentura für sonstige Schäden des Reisekunden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ChileVentura oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ChileVentura beruhen.
11. Verjährung
11.1 Vertragliche Ansprüche des Kunden gegenüber ChileVentura aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von ChileVentura oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
11.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von Umständen, die den Anspruch begründen und ChileVentura als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
11.4 Fällt der letzte Tag einer der vorgenannten Fristen auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
11.5 Schweben zwischen dem Kunden und ChileVentura Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Kunde oder ChileVentura die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und ChileVentura findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.2 Der Kunde kann ChileVentura nur an dessen Sitz verklagen.
12.3 Wir weisen auf die Plattform der EU (http://ec.europa.eu/consumers/odr) zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin. ChileVentura nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
12.4 Für Klagen von ChileVentura gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von ChileVentura vereinbart.
12.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und ChileVentura anzuwenden sind, etwas Anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevermittlungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
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Vermittler der angebotenen Leistungen ist:
ChileVentura
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(Stand: September 2019)
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